Die Hausnummern werden automatisch, nachdem die Baugnehemigung erteilt wurde, vergeben.
Hausnummernvergabe bzw. Hausnummernumnummerierung werden von Amtswegen folgenden Stellen mitgeteilt:
Jedes Haus braucht eine Zahl. Durch sie finden wir uns im Alltag besser zurecht. Hausnummern sind wichtige Orientierungshilfen für ihre Besucherinnen, Besucher, Kundinnen oder Kunden, insbesondere aber für Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Post und Lieferservice. Im Notfall rettet die Hausnummer ihr Leben. Voraussetzung: Ihr Haus hat als Orientierungshilfe eine Hausnummer an seiner Fassade.
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Stadt vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern. Die Nummerierung erfolgt zu der Straße, von der der Zugang zum Haus erfolgt.
Der Eigentümer ist nach § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch verpflichtet, diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem Gebäude anzubringen.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Hauses angebracht wurde, obliegt der Stadt als allgemeine Ordnungsbehörde.