1. Gewässerunterhaltung, Gewässerschutz, Wasserbau
Planung, Ausbau, Renaturierung und Unterhaltung der Fließgewässer
- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen (schadlosen) Abflusses unserer Fließgewässer
- Erhaltung und Wiederherstellung eines angemessenen heimischen Pflanzen- und Tierbestandes
- Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens
- Freihaltung und Räumung des Gewässerbettes und der Ufer von Unrat, soweit es dem Umfang nach geboten ist
- Offenlegung und Renaturierung verrohrter oder eingeengter Gewässerabschnitte zur Verbesserung des ökologischen Zustandes und des Hochwasserschutzes
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NW)
2. Gewässerverschmutzung
Zuständig ist hier die Untere Wasserbehörde des Kreises Olpe.