Denkmalschutz beinhaltet den Schutz und die Pflege von Denkmälern, der Kunst und der Geschichte. Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet. Der Bürgermeister der Stadt Drolshagen ist Untere Denkmalbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Pflege von Bau- und Bodendenkmälern bewahrt die historisch gebaute Umwelt und ist eine wichtige Grundlage für die Geschichtsforschung. Sie macht Städte und Regionen attraktiver für Touristen. Allein in Nordrhein-Westfalen stehen etwa 82.000 Baudenkmäler, rund 6.500 Bodendenkmäler und mehr als 750 bewegliche Denkmäler - wie Bücher, Münzen oder Fahrzeuge - unter Denkmalschutz.
Im Stadtgebiet Drolshagen gibt es derzeit 2 Bodendenkmäler und 51 Baudenkmäler.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zu den in der Denkmalliste der Stadt Drolshagen eingetragenen Denkmäler finden Sie auf unseren Internetseiten.
Bauliche Veränderungen an Denkmälern und in deren engeren Umgebung sind erlaubnispflichtig.
Sie beabsichtigen
Dann benötigen Sie zur Durchführung eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Den entsprechenden Antrag finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Dokumente".
Steuerliche und direkte Förderung von Denkmälern Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden erhalten prinzipiell vom Staat Hilfen, um den finanziellen Mehraufand schultern zu können. Neben der direkten Förderung, die über die Kommunen und Bezirksregierungen vom Grundsatz her organisiert werden kann, schaffen Steuererleichterungen, insbesondere im Einkommenssteuerrecht, einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Sie sind ein Ausgleich für die Last der Erhaltung von Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit.
Eigene Fördermittel stellt die Stadt Drolshagen derzeit nicht bereit.
Wünschen Sie die Ausstellung einer Bescheinigung zur Erlangung von Steuervergünstigungen. Diese ist bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen und wird im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe ausgestellt.
Die Bescheinigung wird erteilt, wenn das Denkmal in die Denkmalliste der Stadt Drolshagen eingetragen ist oder zumindest als vorläufig eingetragen gilt.
Die Voraussetzungen zur Erlangung einer solchen Bescheinigung sind:
Einen entsprechenden Antrag für diese Bescheinigung zur Erlangung von Steuervergünstigungen gemäß § 40 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen finden Sie im Bereich "Dokumente".