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Denkmäler, Denkmalpflege, Denkmalschutz

Denkmalschutz beinhaltet den Schutz und die Pflege von Denkmälern, der Kunst und der Geschichte. Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet. Der Bürgermeister der Stadt Drolshagen ist Untere Denkmalbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Pflege von Bau- und Bodendenkmälern bewahrt die historisch gebaute Umwelt und ist eine wichtige Grundlage für die Geschichtsforschung. Sie macht Städte und Regionen attraktiver für Touristen. Allein in Nordrhein-Westfalen stehen etwa 82.000 Baudenkmäler, rund 6.500 Bodendenkmäler und mehr als 750 bewegliche Denkmäler - wie Bücher, Münzen oder Fahrzeuge - unter Denkmalschutz.

Im Stadtgebiet Drolshagen gibt es derzeit 2 Bodendenkmäler und 51 Baudenkmäler.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zu den in der Denkmalliste der Stadt Drolshagen eingetragenen Denkmäler finden Sie auf unseren Internetseiten.

Bauliche Veränderungen an Denkmälern und in deren engeren Umgebung sind erlaubnispflichtig.

Sie beabsichtigen

  • die Beseitigung, Standortwechsel, Veränderung oder Nutzungsänderung an einem Bau- oder ortsfesten Bodendenkmal oder
  • die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung einer Anlage in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird oder
  • die Beseitigung oder Veränderung beweglicher Denkmäler.

Dann benötigen Sie zur Durchführung eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Den entsprechenden Antrag finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Dokumente".

Steuerliche und direkte Förderung von Denkmälern Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden erhalten prinzipiell vom Staat Hilfen, um den finanziellen Mehraufand schultern zu können. Neben der direkten Förderung, die über die Kommunen und Bezirksregierungen vom Grundsatz her organisiert werden kann, schaffen Steuererleichterungen, insbesondere im Einkommenssteuerrecht, einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Sie sind ein Ausgleich für die Last der Erhaltung von Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit.

Eigene Fördermittel stellt die Stadt Drolshagen derzeit nicht bereit.

Wünschen Sie die Ausstellung einer Bescheinigung zur Erlangung von Steuervergünstigungen. Diese ist bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen und wird im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe ausgestellt.

Die Bescheinigung wird erteilt, wenn das Denkmal in die Denkmalliste der Stadt Drolshagen eingetragen ist oder zumindest als vorläufig eingetragen gilt.

Die Voraussetzungen zur Erlangung einer solchen Bescheinigung sind:

  • die Erforderlichkeit der durchgeführten Baumaßnahme
  • die aus der Baumaßnahme resultierende positive Auswirkung auf den Erhalt und die sinnvolle Nutzung des Denkmals
  • die vorherige Abstimmung der Baumaßnahme mit der Unteren Denkmalbehörde. Die Vorlage einer denkmalrechtlichen Erlaubnis und die Einhaltung der ihr enthaltenen Regelungen ist somit erforderlich.

Einen entsprechenden Antrag für diese Bescheinigung zur Erlangung von Steuervergünstigungen gemäß § 40 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen finden Sie im Bereich "Dokumente".

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Jan Wolff »
Erster Betriebsleiter des Wasserwerks,
Fachbereichsleiter
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-160
Fax: 02761 970-201
E-Mail oder Kontaktformular