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Anliegerbescheinigungen

Eine Anliegerbescheinigung wird auf schriftlichen Antrag ausgestellt. Der Bescheinigung ist zu entnehmen, ob noch Erschließungs-, Kanalanschluss- und Wasseranschlussbeiträge zu zahlen sind. Ferner gibt sie eine Information über mögliche, bevorstehende Abrechnungen von Straßenbaumaßnahmen nach § 8 KAG NRW (Straßenbaubeiträge).

Erforderliche Unterlagen

Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück).

Gebühren

Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 € erhoben.

 

Die Anliegerbescheinigung wird nur an den Grundstückseigentümer ausgestellt. Soll die Bescheinigung an Dritte ausgestellt werden, muss eine schriftliche  Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Lea Ackermann »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-165
Fax: 02761 970-201
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