Eine Anliegerbescheinigung wird auf schriftlichen Antrag ausgestellt. Der Bescheinigung ist zu entnehmen, ob noch Erschließungs-, Kanalanschluss- und Wasseranschlussbeiträge zu zahlen sind. Ferner gibt sie eine Information über mögliche, bevorstehende Abrechnungen von Straßenbaumaßnahmen nach § 8 KAG NRW (Straßenbaubeiträge).
Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück).
Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 € erhoben.
Die Anliegerbescheinigung wird nur an den Grundstückseigentümer ausgestellt. Soll die Bescheinigung an Dritte ausgestellt werden, muss eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.