Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.
Für die Einbürgerung müssen Sie verschiedene rechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen und einen Einbürgerungsantrag beim Kreis Olpe stellen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich einbürgern zu lassen, stehen Ihnen die Ansprechparter/innen der Einbürgerungsbehörde, Kreis Olpe, beratend zur Seite.
Bitte vereinbaren Sie für die Beratung telefonisch einen Termin.