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Bebauungspläne

Der Bebauungsplan enthält als verbindlicher Bauleitplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Der Bebauungsplan setzt für das Bauland im Wesentlichen die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen sowie die Grünflächen fest (siehe auch vorhabenbezogener Bebauungsplan).

Grundsätzlich ist hierbei nochmals zwischen "städtischen" und "vorhabenbezogenen" Bebauungsplänen zu unterscheiden.

Die beiden vorgenannten Bebauungsplanformen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Zielkonzeption. Wird im Rahmen eines städtischen Bebauungsplanes eine Angebotspalette an unterschiedlichen Nutzungen (z. B. Wohnen, Gewerbe, Sport etc.) und in der Regel ein komplettes Erschließungssystem festgesetzt, wird bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan vielmehr eine objektbezogene Planung betrieben; das heißt, dass in der Regel nur eine Nutzungsart festgesetzt wird und die mit der Planung verbundenen Kosten zudem nach dem Grundsatz der Angemmesenheit vom Vorhabenträger übernommen werden.
Die Verfahren zur Durchführung beider Bauleitplanverfahren sind hingegen nahezu identisch.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Jan Wolff »
Erster Betriebsleiter des Wasserwerks,
Fachbereichsleiter
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-160
Fax: 02761 970-201
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