Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde.
Die Bauleitplanung wird in der Regel zweistufig in förmlichen Verfahren vollzogen, die im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt sind. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5 - 7 BauGB).
In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8 - 10 BauGB). Während der Flächennutzungsplan in der Regel nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne stets die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich.
Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.
Weitere Informationen zu den verbindlichen Bauleitplänen finden Sie hier unter dem nachfolgenden Menüpunkt interaktive Karte.