Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen -von ganz wenigen Vorhaben abgesehen- der vorherigen baurechtlichen Genehmigung.
Wohnzwecken dienende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 innerhalb eines Bebauungsplangebietes unterliegen in der Regel nicht der Genehmigungspflicht. Alternativ können diese Gebäude in der sog. "Genehmigungsfreistellung" errichtet werden, wenn keine Tatbestände für eine Befreiung oder Ausnahme vorliegen.
Das Baugenehmigungsverfahren wird auf Antrag eingeleitet. Die Planunterlagen sind in der Regel in dreifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsbehörde einzureichen ist. Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Olpe -Untere Bauaufsichtsbehörde-.
Die Stadt Drolshagen wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde beteiligt. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet Rechte Dritter, das heißt, diese können privatrechtliche Einwendungen gegen das Bauvorhaben auch nach erteilter Genehmigung noch geltend machen.