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Abbruch von Gebäuden

Der Abbruch oder die Beseitigung von baulichen Anlagen wie Mauern, Werbeanlagen oder Stellplätzen ist nicht genehmigungspflichtig.

Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, ist in jedem Fall die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde einzuholen. Baugenehmigungsbehörde ist der

 

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Jan Wolff »
Erster Betriebsleiter des Wasserwerks,
Fachbereichsleiter
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-160
Fax: 02761 970-201
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