Diese bezieht sich auf eine ökologische Bilanz, welche im Rahmen von qualifizierten Bebauungsplanverfahren entsteht. Eine bestimmte ökologische Wertigkeit wird zunächst vor Ort festgestellt und während bzw. nach Umsetzung des Siedlungskonzeptes - versiegelungsbedingt durch Straßen und Gebäude - in adäquater Form im Plangebiet selbst oder an anderer Stelle im Stadtgebiet vollständig ersetzt.
Die Stadt Drolshagen pflegt seit vielen Jahren die ökologischen Belange bei siedlungsstrukturellen Planungen durch Eingriffs- und Ausgleichsbebauungspläne festzusetzen und somit selbstverpflichtend gegenüber der Öffentlichkeit zu dokumentieren.
Diese Festsetzungsmöglichkeit wurde erstmals 1998 in das Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen.