Die Haltung eines Hundes ist grundsätzlich anzeigepflichtig, da die Haltung die Hundesteuerpflicht auslöst.
Entsprechende Formulare für die An- und Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie im Bürgerbüro, bei den zuständigen Sachbearbeitern und auf dieser Seite als PDF im Bereich "Dokumente".
Darüber hinaus müssen nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes für die Haltung einiger Hunde bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Für Hunde bestimmter Rassen und für sogenannte gefährliche Hunde besteht eine Erlaubnispflicht.
Für Hunde ab einer Größe von 40 cm oder einem Gewicht von 20 kg müssen folgende Unterlagen/Nachweise erbracht werden:
Es empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter.
Hundeabmeldung (PDF, 97 kB)
Hundeanmeldung (PDF, 152 kB)
Übersicht über Anleinpflichten (PDF, 44 kB)