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Wann und in welcher Form die Flaggen von Bund, Land, Europäischer Union und der Stadt Drolshagen gehisst werden, ist genau festgelegt.
Die Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.11.1984 schreibt auf Grundlage des Gesetzes über das öffentliche Flaggen vom 10.03.1953 für das Land, alle Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landesaufsicht unterliegende weitere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Beflaggungstermine vor.
Die Stadtverwaltung kümmert sich darum, dass kein Termin versäumt wird. Die jeweiligen Hausmeister und Gebäudebetreuer hissen die Fahnen.
Zehn regelmäßige allgemeine "Beflaggungstermine" im Jahr sind per Gesetz verpflichtend.
Auch die Anordnung der Fahnen ist nicht dem Zufall überlassen: Sind drei Fahnenstangen vorhanden, hängt -vom Inneren des Gebäudes aus gesehen- rechts die Bundesfahne, in der Mitte folgen die Landesfahne und links die Flagge der Stadt. Würde das Gebäude nur zwei Masten haben, so hat Schwarz-Rot-Gold und die Landesfarbe Vorrang vor der Stadtflagge. Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll die Europaflagge gehisst werden, dabei hat die Europaflagge die bevorzugte Stelle.
Die Fahnen müssen "im Verhältnis zur Größe des Gebäudes stehen" und gleich groß sein, heißt es in einer einschlägigen Vorschrift.
Die Beflaggung beginnt um 7.00 Uhr und endet in der Regel bei Eintritt der Dunkelheit.
Weitere Beflaggungen, die über die regelmäßigen Beflaggungstermine hinaus gehen, sind nicht beliebig, sie werden durch Verfügung angeordnet; beispielsweise beim Tod führender Persönlichkeiten aus dem politischen Leben oder bei tragischen Unglücksfällen und Katastrophen. Regelmäßige Beflaggungstermine sind:
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist Halbmast zu flaggen, ebenso bei einer Trauerbeflaggung, die durch das Innenministerium angeordnet wird.