Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen hat aus Anlass des Jahrestages der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz am 14. Juli 2022 für alle Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen, Trauerbeflaggung angeordnet.