Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Neustart miteinander“im Land Nordrhein-Westfalen“ als Runderlass veröffentlicht.
Danach können eingetragene Vereine für bis zu zwei Veranstaltungen im Rahmen eines Neustarts nach pandemiebedingter Unterbrechung des Vereinslebens Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.
Runderlass Förderprogramm "Neustart miteinander" (PDF, 96 kB)