Heute hat das Robert-Koch-Institut für den Kreis Olpe eine 7-Tages-Inzidenz von 53,7 festgestellt. Damit gilt der Kreis Olpe aktuell als Risikogebiet.
Durch Überschreitung des Schwellenwertes von 50 sind nunmehr weitere vom Land vorgegebene Schutzmaßnahmen anzuordnen. Ab sofort gelten bis vorerst 31.10.2020 folgende Regelungen:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zudem mit einem weiteren Erlass klargestellt, dass die Maskenpflicht am Sitz- oder Stehplatz für alle Arten von Veranstaltungen gelten, unabhängig davon, welchem Paragrafen der Coronaschutzverordnung sie unterfallen. Somit gilt sie beispielsweise auch für Gottesdienste.
„Der Inzidenzwert liefert uns keine Aussage über die Schwere der Erkrankungen im Kreisgebiet“, erläutert Landrat Frank Beckehoff. „Wir sind froh, dass wir derzeit nur sehr wenige ernste Krankheitsverläufe verzeichnen. Der Wert zeigt uns aber deutlich, dass sich das Virus aktuell mit hoher Geschwindigkeit verbreitet. Deshalb versuchen wir, mit den aktuellen Schutzmaßnahmen das Ausbreitungsgeschehen möglichst zu verlangsamen“, so der Landrat.
Die Einstufung als Risikogebiet hat unmittelbare Auswirkungen für alle, die in den Herbstferien eine innerdeutsche Urlaubsreise in andere Bundesländer geplant haben. In den meisten Bundesländern gelten Beherbergungsverbote, wenn nicht ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden kann. Dabei sind die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich. Wer sich testen lassen möchte, sollte sich an seine Hausarztpraxis oder eine Arztpraxis in seiner Nähe wenden, die Testungen durchführt. Entsprechende Adressen sind auf der Internetseite www.coronatestpraxis.de zu finden. Die Kosten für die Testungen können die Arztpraxen über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen, so dass für den Einzelnen keine Kosten entstehen. Diese Regelung gilt allerdings nur für Reisen in den Herbstferien, solange der 7-Tages-Inzidenzwert von 50 überschritten ist.
Alle Infos unter: www.kreis-olpe.de/corona