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04.05.2010
Stichtag 31.05.2010: Hilfe bei Steuererklärung für Rentner

Zum 31. Mai 2010 sind viele Rentner verpflichtet, bei ihrem Finanzamt eine Steuererklärung für 2009 einzureichen. Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen unterstützt ihre Rentner hierbei, indem auf Wunsch die Höhe der gezahlten Rente bescheinigt wird.

Seit dem Jahr 2005 hat sich die steuerrechtliche Behandlung der Renten geändert. Statt der bisherigen Ertragsanteilsbesteuerung findet nun regelmäßig die nachgelagerte Besteuerung Anwendung. Dies bedeutet, dass die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Auszahlungsphase zu versteuern sind.

Die Finanzverwaltung benötigt für die Einkommensteuererklärung 2009 die ausgefüllte „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen). Um Rentnern beim Ausfüllen dieses Vordrucks zu helfen, stellt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen auf Wunsch eine Mitteilung über die Rentenhöhe aus. Diese beinhaltet den steuerrechtlich relevanten Bruttorentenbetrag für das Jahr 2009, der in die „Anlage R“ übertragen werden kann. Außerdem werden ggf. die vom Rentner gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bescheinigt, die in Zeile 13 der „Anlage Vorsorgeaufwand“ einzutragen sind.

Die Bescheinigung kann ganz einfach mit der individuellen Versicherungsnummer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 48011 angefordert werden und kommt dann per Post nach Hause. Falls bereits für zurückliegende Jahre eine Bescheinigung der Rentenversicherung ausgestellt wurde, ist diese bereits für das Jahr 2009 automatisch zugestellt worden.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de



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