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22.03.2010
Wer trägt die Kosten?
Wer ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, möchte sicher sein, dass er für das investierte Geld auch tatsächlich einen entsprechenden Gegenwert erhält – dies gilt auch für die Bank oder Versicherung, die das Objekt gegebenenfalls über ein Baudarlehen finanziert. Klarheit schafft hier im Zweifelsfall ein Wertgutachten, das von einem Sachverständigen auf der Grundlage baulicher und immobilienwirtschaftlicher Faktoren erstellt wird.
Doch wer trägt die Kosten für die Wertermittlung? Wie im Geschäftsverkehr auch gilt nach Auskunft von Versicherungsexperten vereinfacht gesagt die Regel: „Wer bestellt, muss zahlen.“. Wer der Besteller des Wertgutachtens ist beziehungsweise wer die Kosten zu tragen hat, muss dementsprechend zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber einzelvertraglich geregelt werden.
Die bei einigen Instituten übliche Praxis der generellen Übertragung der Kostentragungspflicht auf die Darlehensnehmer durch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart unwirksam. (LG Stuttgart, Az.: 20 O 9/07)
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