Stadt Drolshagen

Inhaltsverzeichnis

Übersicht der aktuellen Seite:

Hauptmenü
Untermenü
Inhalt
Zusatzinformationen

Hauptmenü

  • 1: Aktuelles
  • 2: Stadt & Land
  • 3: Service & Dialog
  • 4: Tourist Info & Veranstaltung
  • 5: Kultur & Freizeit
  • 6: Bildung & Soziales
  • 7: Politik
  • 8: Wirtschaft & Stadtentwicklung
  • 9: Verkehr & Umwelt

Volltextsuche

  • Startseite |
  • Kontakt |
  • Stadtplan

Suchmaske für Stichwortsuche

Untermenü für: Aktuelles

  • 1: Öff. Bekanntmachungen
  • 2: Öff. Ausschreibungen
  • 3: RSS - Nachrichten
  • 4: Stellenangebote / Ausbildungsangebote
  • 5: Grundstücksangebote
  • 6: Interkommunaler Gewerbepark Hüppcherhammer GmbH
  • Sie befinden sich hier: 7: Nachrichtenarchiv
    • Sie befinden sich hier: 7.1: 2010
      • 7.1.1: Januar 2010
      • 7.1.2: Februar 2010
      • Sie befinden sich hier: 7.1.3: März 2010
      • 7.1.4: April 2010
      • 7.1.5: Mai 2010
      • 7.1.6: Juni 2010
      • 7.1.7: Juli 2010
      • 7.1.8: August 2010
      • 7.1.9: September 2010
      • 7.1.10: Oktober 2010
      • 7.1.11: November 2010
      • 7.1.12: Dezember 2010
    • 7.2: 2011
    • 7.3: 2012
Sie befinden sich hier:  Aktuelles >> Nachrichtenarchiv >> 2010 >> März 2010  

22.03.2010
Gut geschützt gegen mögliche Risiken

Wichtige Versicherungen rund um den Hausbau

Schilder mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ weisen auf die erhöhten Unfallgefahren bei Neubauten hin. Wenn aber doch „Unbefugte“ oder gar willkommene Besucher zu Schaden kommen? Wenn Folgekosten durch Unwetter oder Diebstahl entstehen?

Um für den Bauherrn die beträchtlichen Risiken beim Hausbau zu reduzieren, raten Versicherungsexperten zu einem individuellen Risikoschutz.

Der Eigentümer eines Baugrundstücks ist immer dann in einer besonders kritischen Situation, wenn dort andere Menschen zu Schaden kommen. Als Bauherr ist er verantwortlich und gesetzlich verpflichtet, dass von der Baustelle keine Gefährdung für andere Personen ausgeht. Nicht nur bei einem knapp kalkulierten Bauetat kann ein Schadensfall ohne jeglichen Risikoschutz zu einer für ihn schwierigen finanziellen Lage führen.

Deshalb gibt es eine Reihe von Versicherungen, die den Bauherrn absichern: die Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Wohngebäude-/Feuer-Rohbauversicherung sowie die Unfallversicherung für Bauherren und Bauhelfer.

In Baustellennähe spielende Kinder sollten für Bauherren „Gefahr im Verzug“ bedeuten. Denn wenn ein Kind beim Spielen in eine Baugrube fällt und sich verletzt, können hohe Schadensersatzansprüche der Eltern auf den Bauherrn zukommen. Deshalb sollte die Bauherren-Haftpflichtversicherung für jeden Bauherrn ein Muss sein.

Eine Bauleistungsversicherung wird abgeschlossen, um bei Neu-, Aus- und Umbauten unvorhergesehene Schäden finanziell abzusichern. Stürzt zum Beispiel während der Bauzeit eine eben erst hochgezogene Giebelwand bei einem Unwetter ein, kann der Schaden manchen Bauetat durcheinander bringen. Die Bauleistungsversicherung bietet zudem finanziellen Schutz beim Diebstahl von Bauteilen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden waren, sowie bei Schäden durch Glasbruch oder Vandalismus.

Das Haus hat Konturen angenommen – der Rohbau steht. Dann hinterlässt ein schweres Gewitter bei Nacht durch Blitzeinschlag großen Schaden. Ein typischer Fall für die Feuer-Rohbauversicherung.

Nicht nur Unwetter können Schäden auslösen: Auch Fahrlässigkeit kann Ärger mit sich bringen, wenn etwa Schweißarbeiten einen Brand mit hohen Schadenfolgen verursachen. Für viele Banken ist diese Versicherung eine Voraussetzung für die Kreditvergabe. Schmale Baubudgets haben dazu geführt, dass immer mehr Bauherrenfamilien ihr Haus selbst bauen oder bei Bausatzhäusern die Eigenregie übernehmen. Da sie das selten allein lösen können, beschäftigen sie handwerklich ambitionierte Verwandte und Bekannte.

Das Gesetz schreibt vor, dass Bauhelfer bei der Bau- Berufsgenossenschaft versichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet jedoch nur eine Grundsicherung.
Sie springt beispielsweise erst bei einer Erwerbminderung von 20 Prozent ein. Um die Risikolast für den Bauherrn zu mindern, gibt es die private Unfallversicherung für Bauhelfer. Sie fängt vom ersten Spatenstich an die finanziellen Folgen von Unfällen beim Ehepartner und allen Bauhelfern auf.



zurück

Zusatzinformationen



Fußzeile

  • Impressum
  • Inhaltsverzeichnis
  • Druckansicht
  • nach oben