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10.03.2010
Frist nicht versäumen!

Stichtag: 31. März 2010

Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2009 müssen spätestens bis zum 31. März 2010 eingezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hin.

Wer für 2009 den Mindestbeitrag zahlen möchte, hat 79,60 € monatlich zu entrichten. Bis zum Höchstbeitrag von 1.074,60 € monatlich kann jeder Betrag frei gewählt werden. Auf dem Überweisungsauftrag sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, anzugeben.

Insbesondere Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten wollen, sollten diesen Termin keinesfalls versäumen. Allerdings ist dieses nur für Versicherte möglich, die vor 1984 bereits 60 Beitragsmonate zurückgelegt hatten und seit dieser Zeit bis heute einen lückenlosen Versicherungsverlauf vorweisen können. Hier kann bereits eine rentenrechtliche Lücke von nur einem Monat ausreichen, um diese Anwartschaft zu verlieren.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Experten am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48011 zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de.



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