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08.03.2010
So fördert das Land Ihren Um- und Neubau
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen bauliche Maßnahmen, durch die Barrieren in bestehenden und neuen Gebäuden reduziert werden.
Das Programm richtet sich an Besitzer von Eigenheimen, Eigentums- und Mietwohnungen. Im geförderten Mietwohnungsneubau ist die Herstellung der Barrierefreiheit eine grundlegende Fördervoraussetzung. Dagegen ist die Förderung beim Umbau nicht an eine Mietpreis- oder Belegungsbindung gekoppelt. Auch Einkommensgrenzen oder Wohnflächenobergrenzen spielen keine Rolle. Beim Umbau im Bestand ist Fördergrundsatz, dass der bestehende Wohnraum baulich so verändert wird, dass er möglichst barrierefrei von allen Altersgruppen genutzt werden kann.
Wichtig ist bei der Inanspruchnahme der Mittel, dass ein Förderantrag gestellt und bewilligt wird, bevor es zur Vergabe von Leistungen an Fachfirmen kommt. Wurden alle Kriterien erfüllt, werden pro Wohnung 15.000 Euro, maximal 50 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten als Darlehen gewährt. Als weiteres Zusatzdarlehen können maximal 46.200 Euro beansprucht werden, wenn in die Wohnung erstmals ein Aufzug eingebaut wird.
Für die Darlehen fallen für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Fertigstellung 0,5 % Zinsen jährlich an, danach 6 % jährlich. Die jährliche Tilgung beläuft sich auf 2 % unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen.
Mit der Förderung untermauert das Land, dass sich ein barrierefreier Umbau in jeder Hinsicht lohnt.
Informationen und weitere Details zur Förderung erhalten Sie unter www.barrierefrei.nrw.de.
Eine Checkliste zu Barrieren im Haus finden Sie hier: Barrierecheck im ganzen Haus
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