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09.02.2010
Wie funktioniert die Einspeisevergütung bei Solarstrom?

Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach bringt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 39,57 Cent pro selbst erzeugter Kilowattstunde.

Die auf dem privaten Dach erzeugte Energie kann komplett ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden - und wird für im Jahr 2010 in Betrieb genommene Anlagen mit 39,57 Cent pro Kilowattstunde (kWh) vergütet. Wer sich im Laufe des Jahres 2010 eine Photovoltaikanlage aufs Dach stellt, dem garantiert der Staat diesen Betrag für die nächsten 20 Jahre.

Staatliche Förderung

Auch bei der Finanzierung der "hauseigenen Stromfabrik" kann auf staatliche Fördermittel etwa der KfW Privatkundenbank zugegriffen werden. Wichtig: Der KfW-Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Bei der Antragstellung steht die Hausbank zur Seite.

Die Energieversorgungsunternehmen sind laut EEG dazu verpflichtet, den Strom aus Photovoltaikanlagen abzunehmen und entsprechend zu vergüten. Ein Einspeisevertrag mit dem Energieversorger ist dafür seit 2009 nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Vergütung vom Netzbetreiber

Der Anschluss einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage muss allerdings beim Betreiber des örtlichen Stromnetzes angemeldet werden. Üblicherweise erledigt das der Elektroinstallateur, der die Anlage ans Netz anschließt. Zur Bemessung der Anlagenleistung gilt die Nennleistung der Photovoltaikmodule.

Der zuständige Energieversorger muss den bestehenden Netzanschluss entsprechend ausbauen, so dass der privat erzeugte Strom - bis zu einer Leistung von 30 kWp (Kilowatt peak) - auf jeden Fall eingespeist werden kann. Die erzielten Stromerträge werden dann vom Energieerzeuger gutgeschrieben.

Zurzeit liegen die Kosten einer Anlage zwischen 4.500 und 5.500 Euro pro kWp-Leistung. So geht eine Anlage mit 3 kWp für etwa13.500 Euro ans Netz und generiert durchschnittlich rund 2.581 kWh pro Jahr. Damit erwirtschaftet der Betreiber bei einer Vergütung von 39,57 Cent pro kWh ca. 1.000 Euro pro Jahr. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren ergibt das eine Summe von 20.000,00 Euro.

Die Förderprogramme von Photovoltaikanlagen sind in diesem pdF-Dokument aufgeführt oder unter www.energieagentur.nrw.de abrufbar.



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