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12.01.2010
EnEV

Seit 1. Oktober 2009 ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.

Damit sind die Anforderungen an Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten noch höher.

Jetzt gilt:

  • Der gesamte Jahresbedarf eines Neubaus für Heizung und Warmwasser muss um 30 % niedriger liegen als nach der alten Energieeinsparverordnung von 2007. Konkret heißt das: Die Wärmedämmung der  Außenfassade muss durchschnittlich 15 % effizienter sein als bisher.
  • Wer bei Altbauten Maßnahmen an der Gebäudehülle durchführt, zum Beispiel die Wände dämmt oder neue Fenster einbaut, muss auf den energetischen Wert der neuen Bauteile achten. Auch sie müssen bis zu 30 % besser sein als bisher.
  • Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.
  • In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden.

Ausnahme:
Nachtstromspeicherheizungen, die nach 1990 eingebaut wurden. Sie müssen erst 30 Jahre nach ihrem Einbau ausgetauscht werden.



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