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04.06.2009
Gewässerschutz und ökologische Gewässerentwicklung in Nordrhein-Westfalen

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Nordrhein-Westfalen ist eine wasserreiche Region: auf einer Länge von insgesamt 50.000 Kilometern schlängeln sich Flüsse und Bäche durch das Land. Hinzu kommen reichhaltige Grundwasservorkommen.

Die Wasserqualität zu erhalten und zu schützen, auftretende Nutzungskonflikte anzugehen und Lösungswege zu erarbeiten - das sind wichtige Aufgaben der Umweltpolitik.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verfolgt das Ziel, die ökologischen Potenziale der Gewässer zu entwickeln und orientiert sich dabei an den Qualitätszielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Gewässer sollen mit unterschiedlichen Maßnahmen ihren natürlichen Charakter und damit ein Stück natürlicher Wasserlandschaft zurück erhalten. Lebendige Gewässer sind gut für die Natur und wichtig für die Regionen.

Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Der Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Trinkwasserressource ist ein wichtiges Thema der europäischen sowie der nordrhein-westfälischen Umweltpolitik. Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dem natürlichen Zustand hinsichtlich des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und hinsichtlich des chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers möglichst nahe zu kommen. Dafür sind bestimmte Fristen festgelegt.

Der Zustand der Gewässer wird durch viele verschiedene Faktoren beeinflusst. Die Gewässer werden seit Jahrhunderten intensiv genutzt. Die großen Flüsse und Kanäle sind Verkehrsadern für NRW und Europa. Flüsse und Bäche nehmen gereinigtes Abwasser auf, sie sind aber auch Erholungsraum. Das Grundwasser sowie die Talsperren im Land sind Trinkwasserreservoire. Wegen der vielfältigen Nutzung kann nicht an allen Stellen der gute ökologische Zustand erreicht werden. Unter Berücksichtigung der Nutzungen sollen die Gewässer in Richtung eines guten Zustandes entwickelt werden.

Dazu werden über Verwaltungsgrenzen hinweg zwischen allen Partnern in Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungspläne abgestimmt. Der Gewässerzustand wird mit europaweit vergleichbaren Methoden untersucht und beurteilt. Für ganze Flussgebietseinheiten, d.h. in NRW für die Flussgebiete von Rhein, Weser, Ems und Maas, wird geprüft, welche Maßnahmen alle Staaten und Länder in den Flussgebietseinheiten ergreifen müssen, um die Flussgebiete insgesamt ökologisch zu entwickeln und die Wasserqualität der grenzüberschreitenden Gewässer und der Nordsee sicherzustellen. Für die internationalen Flussgebiete wie Rhein, Ems und Maas muss es dazu zunächst eine Abstimmung zwischen den beteiligten deutschen Bundesländern und der Bundesregierung geben. Die Ziele für die Flussgebiete können aber nur erreicht werden, wenn auch die kleinen Gewässer und das Grundwasser eine gute Wasserqualität haben und ökologische Potenziale bieten. Der wichtigste Prozess bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist daher die Verständigung auf regionaler Ebene über Ziele und Maßnahmen Vor-Ort. Gewässernutzer, Maßnahmenträger, Interessengruppen müssen ihre Vorstellungen für die Gewässerbewirtschaftung darlegen und es muss im von der WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz vorgegebenen Rahmen letztendlich konkretes Handeln für jeweils die nächsten sechs Jahre festgelegt werden. Die Umsetzung der WRRL kann nur mit Kooperation gelingen:

  • in Europa,
  • zwischen Bund und Ländern,
  • in den Flussgebieten von Rhein, Weser, Ems und Maas,
  • zwischen Akteuren und Regionen in Nordrhein-Westfalen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der Nutzer der Gewässer ist eine zentrale Forderung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Sie sieht deshalb eine aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an dem Planungs- und Umsetzungsprozess vor (Artikel 14 EG-WRRL sowie § 2 d und § 2 g LWG NRW).

Die Wasserrahmenrichtlinie gliedert die Beteiligung in die folgenden drei zeitlichen und inhaltlichen Stufen:

      1. Erstellung des Zeitplans und Arbeitsprogramms für den gesamten Planungsprozess
      (Offenlage Ende 2006 bis Mitte 2007),
      2. Diskussion der Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen
      (Offenlage Ende 2007 bis Mitte 2008) und
      3. Mitwirkung an den Bewirtschaftungsplänen und den zugehörigen Programmen
      (Offenlage Ende 2008 bis Mitte 2009).
Bei der Erarbeitung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms als auch bei der Begleitung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms wird ein intensiver Mitwirkungsprozess durchgeführt.

Im Mitwirkungsprozess wird die Fachöffentlichkeit angesprochen. Außerdem haben nun bis zum 21. Juni 2009 alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen.

Gewässerschutz und ökologische Gewässerentwicklung gehen alle etwas an. Die Bewirtschaftungspläne werden bei vielen Planungen und Aktivitäten Berücksichtigung finden. Insofern ist es richtig und wichtig, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, sich an der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne zu beteiligen. Entwürfe der Bewirtschaftungspläne werden am 22.12.2008 veröffentlicht. Sie werden transparente Informationen über den Zustand der Bäche, Flüsse und des Grundwassers in Nordrhein-Westfalen und insgesamt in den Flussgebietseinheiten von Rhein, Weser, Ems und Maas enthalten. Sie geben Aufschluss darüber, welche Bewirtschaftungsziele konkret zunächst bis zum Jahr 2015 und darüber hinaus bis zum Jahr 2027 für erreichbar gehalten werden und welche Maßnahmenprogramme zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele vorgesehen sind. Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne werden auch beschreiben, wo der gute Zustand nicht erreichbar ist und warum dieses so ist.

Bewirtschaftungsplan

Gemäß Artikel 13 der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist für jedes Flussgebiet in Europa ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Dies ist auch für internationale Flussgebiete anzustreben, mindestens aber ist für den nationalen Teil einer Flussgebietseinheit ein zusammenhängender Plan zu erstellen. Die Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten können durch detaillierte Bewirtschaftungspläne ergänzt werden. Nordrhein-Westfalen hat dazu einen Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas erarbeitet.
Der Bewirtschaftungsplan enthält folgende wesentlichen Inhalte:
      1. Allgemeine Beschreibung der Flussgebiete in NRW
      2. Methodische Angaben zu den grunds. Zielen der WRRL und zu Schutzgebieten
      3. Ergebnisse der Untersuchungen der Gewässer und des Grundwassers
      4. Analyse von Belastungsursachen
      5. Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms
      6. Konkrete Bewirtschaftungsziele (was ist bis wann wo zu erreichen)
      7. Wirtschaftliche Analyse der Wasserdienstleistungen
      8. Informationen zum Beteiligungsprozess und zur Öffentlichkeitsarbeit

Das Maßnahmenprogramm enthält folgende wesentliche Inhalte:

      1. Beschreibung der Maßnahmen zur Minderung stofflicher Belastungen
      2. Beschreibung von Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung
      3. Angaben zu Kosten und Finanzierung
      4. Angaben zu den rechtlichen Regelungen (Anhang)
Warum Beteiligung?

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der Nutzerinnen und Nutzer des Grundwassers und der Oberflächengewässer vor, um die Situation der Gewässer in Europa nachhaltig zu verbessern. Dabei sollen sowohl die so genannten Träger öffentlicher Belange, die Kommunen, Fachbehörden, Kreise und kreisfreie Städte, Regionalräte, die anerkannten Naturschutzverbände, die sondergesetzlichen und die übrigen Wasserverbände, Interessenvertretungen, Gewässernutzer, die Industrie- und Handelskammern als auch die Bürgerinnen und Bürger an der Bewirtschaftungsplanung beteiligt werden.

In Nordrhein-Westfalen wird seit Beginn der Arbeiten an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die Öffentlichkeit in unterschiedlichen Formen beteiligt, um das Wissen und die Ideen der Menschen vor Ort in die Planungen einzubeziehen und gleichzeitig die jeweiligen Potenziale und Restriktionen zu erkennen. Ziel dieses Prozesses ist es, eine umsetzungsorientierte Planung zu erreichen. Das Ergebnis dieses Planungsprozesses liegt nun als Entwurf vor.

Mit der jetzigen Beteiligungsphase sollen die Planungen weiter optimiert werden, um gemeinsam mit den unterschiedlichen Partnern die Situation der Gewässer vor Ort effektiv zu verbessern und gleichzeitig die vielen Nutzungen von der Gewinnung von Trinkwasser und die Nutzung in der Landwirtschaft bis hin zur Schifffahrt und Erholung langfristig zu ermöglichen.

In der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die "Öffentlichkeit" um Stellungnahmen zu

  •  den vorliegenden Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas,
  •  ab März 2009 außerdem zum Umweltbericht als Ergebnis der strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms
gebeten. Die einfachste Möglichkeit der Beteiligung ist der Weg über das Internet. Für Sie ist eine Plattform zur Online-Beteiligung eingerichtet. Sie unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Stellungnahme. Weiter zu den Dokumenten und zu.

Parallel zu der Online-Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bei den Bezirksregierungen und bei den Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte persönlich die Unterlagen einzusehen und direkt eine Stellungnahme abzugeben. Selbstverständlich können Sie Ihre Stellungnahme auch schriftlich an das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen oder an die Bezirksregierungen senden.

Es stehen außerdem – ebenfalls als Entwurf – Berichte zur Verfügung, die die überregionalen Bewirtschaftungsaspekte jeweils der gesamten Flussgebietseinheit von Rhein, Weser, Ems und Maas beschreiben bzw. der Bearbeitungsgebiete Niederrhein und Deltarhein. Auch dazu können Sie entweder gegenüber dem MUNLV NRW oder gegenüber dem jeweiligen Sekretariat der Flussgebietseinheit Stellung nehmen.

Beteiligungszeitraum

Die Möglichkeit zur Beteiligung besteht noch bis zum 21. Juni 2009.

Weitere Informationen unter: http://www.flussgebiete.nrw.de/



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