Stadt Drolshagen

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  • 9: Tiefbau
  • 10: Regionale 2013
Sie befinden sich hier:  Wirtschaft & Stadtentwicklung >> Stadt- und Umweltplanung >> Bebauungspläne im Änderungsverfahren  

Bebauungspläne im Änderungsverfahren

Hier finden Sie die aktuell abgeschlossenen textlichen Bebauungsplanänderungen. Auf die Einstellung von zeichnerischen Änderungen sowie älteren textlichen Änderungen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet, sofern nicht der Gesamtplan sondern lediglich einzelne Festsetzungen geändert wurden.

Im Bedarfsfall sollte daher Kontakt mit FB 4 Planen, Bauen, Wohnen (02761-970170) aufgenommen werden, um somit die Verwendung von womöglich überholten Planunterlagen zwecks Bauantragsplanung auszuschließen.

Als aktueller Einstellungszeitraum gilt maximal 1 Jahr.
 
Auf die Einstellung von aktuellen Flächennutzungsplanänderungen wird verzichtet, da hierdurch nahezu ausnahmslos keine verbindlichen Baurechte geschaffen werden. Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Flächennutzungsplan. 


Die nachfolgenden Links ermöglichen Ihnen eine komfortable Übersicht über das Ziel und den Zweck der jeweiligen textlichen Planänderung, welche thematisch wie folgt untergliedert wird. 

Textliche Änderungen (Einzelhandel)

Hier liegen zurzeit keine aktuellen Planänderungen vor.


Textliche Änderungen (Wohnen)

Hier liegen zurzeit keine aktuellen Planänderungen vor.


Textliche Änderungen (Gewerbe)

Hier liegen zurzeit keine aktuellen Planänderungen vor. 


Textliche Änderungen (Sonstiges)


2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Thomaswiese-Ober der Lohmühle“, Drolshagen-Stadt 

hier: Planänderungsverfahren

Der seit April 1978 rechtskräftige (einfache) Bebauungsplan, mit dem wesentlichen Ziel und Zweck der differenzierten Grünflächennutzung (Stadtparkareal), wurde aufgrund gesetzlich fortgeschriebener Bestandsschutzregelungen und aktueller Nutzungsabsichten geändert.

Hierbei erfolgte eine textliche Festsetzung nach der sog. „Freizeitlärm-Richtlinie“, welche eine Absicherung bzw. Ansiedlung gebietsverträglicher Nutzungen, an immissionsschutzrechtlich geeigneter und landschaftsökologisch unschädlicher Stelle, ermöglicht. Angemessene Erweiterungen an den wenigen Gebäudebeständen innerhalb des Plangebietes ergeben sich weiterhin auf Rechtsgrundlage der §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch (BauGB).
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drolshagen hat in ihrer Sitzung am 30.11.2011 die o. g. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Diese ist per öffentlicher Schlussbekanntmachung am 22.12.2011 in Kraft getreten.

Der Übersichtsplan aus dem der räumliche Geltungsbereich der Planänderung ersichtlich wird, die textliche Änderungssatzung, die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung können hier aufgerufen werden.



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