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Getrennte Abwassergebühr
Für die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Drolshagen vorgehaltene Abwasseranlage wird heute eine Gebühr erhoben, die nur von der bezogenen Trinkwassermenge abhängig ist. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht. Ziel der Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 18.12.2007 müssen in Nordrhein-Westfalen alle Kommunen die Struktur der Abwassergebühren neu ordnen. Deshalb musste auch die Stadt Drolshagen, die Berechnung der Abwassergebühren umstellen.Die Stadt Drolshagen hat aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Nach Abgleich mit den amtlichen Katasterdaten sind diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen worden, in den die Eigentümer bzw. Steuerpflichtigen angegeben haben, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.
Diese Daten sind ausgewertet und die Gebühren sind getrennt nach Regen- und Schmutzwasserbeseitigung kalkuliert worden. .