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Serviceangebot für Deutsche im Ausland
Wer kann wählen?
Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der am Wahltag- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetztes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Serviceangebot für Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben und nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach dem Bundeswahlgesetz bei der Bundestagswahl 2009 in Deutschland per Briefwahl teilnehmen.
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen sie sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland bis spätestens am 06.09.2009 eintragen lassen.
Der Antrag muss schriftlich mit einem besonderen Formular gestellt werden.
Das hierfür erforderliche Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland sind im Internetangebot des Bundeswahlleiters im Bereich Bundestagswahl 2009, "Service für Auslandsdeutsche", unter www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/ erhältlich.
Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.