Sie befinden sich hier: Politik >> Wahlen >> Europawahl 2009 >> Serviceangebot für Deutsche im Ausland
Serviceangebot für Deutsche im Ausland
Wer kann wählen?
Jeder Deutsche und EU-Bürger, der- 18 Jahre und älter ist,
- in der Bundesrepublik wohnhaft ist und
- mindestens seit 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gemeldet ist.
Serviceangebot für Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben und nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach dem Europawahlgesetz bei der Europawahl 2009 in Deutschland per Briefwahl teilnehmen. Hierzu müssen sie persönlich bei ihrer letzten Heimatgemeinde bis spätestens am 17.05.2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland sind im Internetangebot des Bundeswahlleiters im Bereich Europawahl 2009, "Service für Auslandsdeutsche", unter www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_09/ erhältlich.
Das Antragsformular ist auch im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen erhältlich (Telefon 02761/970-181 oder E-Mail buergerbuero@drolshagen.de).
Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.