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Wahlrecht für Unionsbürger
Wer kann wählen?
Jeder Deutsche und EU-Bürger, der- 18 Jahre und älter ist,
- in der Bundesrepublik wohnhaft ist und
- mindestens seit 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gemeldet ist.
Wahlrecht für Unionsbürger
Seit der Europawahl 1994 kann jeder wahlberechtigte Unionsbürger sein aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben.
Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis finden alle Unionsbürger auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich "Service für Unionsbürger" unter www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_09/.
Das Antragsformular ist auch im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen erhältlich (Telefon 02761/970-181 oder E-Mail buergerbuero@drolshagen.de).
Hinweis:
Unionsbürger, die bereits anlässlich der Europawahl 1999 oder 2004 auf Antrag ins Wählerverzeichnis der Stadt Drolshagen eingetragen wurden und damit hier wählen konnten, sind ohne erneute Antragstellung auch zur Kommunalwahl 2009 automatisch wahlberechtigt.