Sie befinden sich hier: Wirtschaft & Stadtentwicklung >> Tiefbau >> Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen
Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW
Der Landesgesetzgeber hat in § 61a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) festgelegt, dass alle verlegten privaten Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit zu prüfen sind. Die Prüfpflicht liegt bei den Eigentümern der Grundstücksentwässerungsanlage. Hinweise sind in einer ausführlichen Information der Stadtverwaltung und in einem Flyer des Landesumweltministeriums zusammengestellt. Diese Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.Download-Dokumente
Information der Stadtverwaltung für Haus- und Grundbesitzer zur Dichtheitsprüfung (29 kb)
Flyer des Landesumweltministeriums zur Dichtheitsprüfung (1358 kb)