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Gestaltungssatzungen für einzelne Ortsteile
Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Stadt die Gestaltung von Gebäuden (zum Beispiel Dachform, Materialien usw.) und Grundstücken (zum Beispiel Einfriedigungen, Begrünung usw.) regeln.Diese Vorschriften können, verbunden mit einem Bebauungsplan oder als gesonderte Satzung, vom Rat der Stadt beschlossen werden. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Satzungen in der Tagespresse werden diese rechtsverbindlich und sind zu beachten. Ziel einer Gestaltungssatzung ist es, vorhandene Gestaltungsqualitäten eines Stadtraumes zu erhalten und notwendige bauliche Veränderungen so zu steuern, dass die gestalterische Qualität des Gesamtensembles erhalten oder sogar gesteigert werden kann. Weiterhin kann eine Gestaltungssatzung für Neubaugebiete erlassen werden. Dabei ist die Gestaltungssatzung ein Instrument, das insbesondere negative Auswüchse verhindern kann. Ortsteilgestaltungssatzungen haben somit vor allem schützenden und nicht reglementierenden Charakter. Ziel sollte es ebenso sein, neue Architektur in guter Qualität, auch im Hinblick auf die verwendeten Baumaterialien, zu ermöglichen. Der uneingeschränkte Einsatz von regenerativen Energien (Solarenergie, Erdwärme etc.) beim Hausbau, ob Neubau oder Modernisierung am Bestand, bleibt hingegen hiervon unberührt.
Hinsichtlich weiterer Gestaltungssatzungen wird auf die nebenstehenden Menüpunkte “Bebauungspläne (Stadt)“ und “Bebauungspläne (Privat)“ verwiesen. Diese sind dort bei den qualifizierten Bebauungsplänen mit hinterlegt und lehnen sich inhaltlich an die Ortsteilgestaltungssatzungen an.
Hier geht es zu den einzelnen örtlichen Gestaltungssatzungen:
- Benolpe
- Dumicke
- Essinghausen
- Frenkhausen
- Heiderhof
Husten - Iseringhausen
- Öhringhausen
- Schlade
- Schreibershof-Brink
- Sendschotten
- Wegeringhausen
- Stadtkern-Drolshagen
- Drolshagen -Weststadt-