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Stadt- und Umweltplanung
Liebe Bauinteressentin, lieber Bauinteressent,
zur "Stadt- und Umweltplanung" gehören unterschiedliche Formen von Bauleitplänen und Satzungen. Insbesondere gehört hierzu der Flächennutzungsplan, der als vorbereitender Bauleitplan die maßgebliche Grundlage für nachfolgende verbindliche Bauleitpläne sowie Bauvorhaben im sogenannten "baulichen Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch schafft.
Zu verbindlichen Bauleitplänen gehören Bebauungspläne die rechtsverbindlich und sehr genau festlegen, wie und wo im jeweiligen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gebaut werden kann oder muss. Ebenso gehören hierzu Satzungen nach § 34 Baugesetzbuch (sogenannter "unbeplanter Innenbereich") die ersatzweise verbindliche Baurechte schaffen können, wobei sich jedoch hier die Zulässigkeit ausschließlich nach der jeweils näheren Umgebungsbebauung (zum Beispiel Bauvolumen, Gebäudeflucht, Nutzungsart), also nur relativ genau, ergibt.
Sowohl verbindliche städtische als auch vorhabenbezogene Bebauungspläne nach §§ 1 bis 12 Baugesetzbuch sowie alternative Satzungen nach § 34 Baugesetzbuch ermöglichen je nach dem konkreten Regelungsbedarf bauliche Maßnahmen, die im Einklang mit einer dauerhaft geordneten Siedlungsentwicklung stehen.
Begleitend zu den zuvor benannten wesentlichen städtebaulichen Planungsinstrumenten existieren noch eine Reihe anderer Fachplanungen, Fachgutachten und Fachgesetze. Hier ist insbesondere der Landschafts- und Immissionsschutz, die Gebäudegestaltung und die hiermit eng verbundene Denkmalpflege zu benennen.
Die nachfolgenden Informationen ermöglichen Ihnen einen differenzierten und aktuellen Überblick über die Instrumente der Stadt- und Umweltplanung und ihren im Einzelfall damit verbundenen Begleitplanungen.
Viel Spaß und Freude beim durchstöbern wünscht Ihnen
Ihr Team vom Fachbereich 4 -Planen, Bauen, Wohnen-
der Stadtverwaltung Drolshagen