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Wahlbezirke und Wahlräume innerhalb der Stadt Drolshagen
Nach § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist die Bildung der Wahlbezirke für Kommunalwahlen in den Städten und Gemeinden bis spätestens acht Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Beschluss des Wahlausschusses vorzunehmen. Für die Wahlen in den Kreisen gilt eine Frist bis spätestens sieben Monate vor Ablauf der Wahlperiode.
Auch wenn keine Veränderungen gegenüber der derzeitigen Einteilung erforderlich oder beabsichtigt sind, muss die Wahlbezirkseinteilung vom Wahlausschuss vor jeder Wahl neu festgestellt werden. Die Einteilung ist von der Wahlleiterin / dem Wahlleiter unverzüglich, spätestens vier Wochen nach dem Beschluss des Wahlausschusses, öffentlich bekannt zu geben (§ 6 KWahlG).
Mit der Veröffentlichung der Beschlüsse beginnt die Frist zur Wahl der Bewerber/innen und Ersatzbewerber/innen für die Wahlbezirke (§ 17 Abs. 4 KWahlG).
Der Wahlausschuss der Stadt Drolshagen hat in seiner Sitzung am 08.05.2008 das Gebiet der Stadt Drolshagen für die Kommunalwahlen 2009 in Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlbezirkseinteilung finden sie als Downloaddokument weiter untern auf dieser Seite.
Für jeden Wahl-/Stimmbezirk ist ein geeigneter Wahlraum (Wahlokal) bestimmt. Verschieden Wahlräume sind auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen barrierefrei zugänglich.
Die Zusammenstellung der Wahlräume einschließlich dem Hinweis zur Barrierefreiheit steht ebenfalls als Downloaddokument zur Verfügung.
Download-Dokumente
Wahlbezirkseinteilung zur Kommunalwahl 2009 (41 kb)
Wahlräume in der Stadt Drolshagen mit Hinweis auf die Barrierefreiheit (11 kb)