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Ein- und Auspendler
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Stand |
Stand |
| Einwohnerzahl |
12.293 |
12.322 |
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| Einpendler gesamt |
2.373 |
n.b. |
| Berufseinpendler |
2.315 |
2.131 |
| Ausbildungseinpendler |
58 |
n.b. |
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| Auspendler gesamt |
5.133 |
n.b. |
| Berufsauspendler |
4.053 |
3.507 |
| Ausbildungsauspendler |
1.080 |
n.b. |
zu "Berufspendler":
Zu den Berufspendlern zählen alle Personen, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als unbezahlt mithelfendes Familienmitglied tätig sind. Hierbei ist die tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit ohne Bedeutung. Auszubildende, Beamtenanwärter sowie Zeit- und Berufssoldaten sind ebenfalls zu den Berufspendlern
zuzurechnen. Wehrpflichtige und Zivildienstleistende zählen hiernach ebenfalls zu den Berufspendlern. Da aber für diesen Personenkreis keine regionalen Angaben des Arbeits- und Wohnortes vorliegen, müssen Wehrpflichtige und Zivildienstleistende in der Pendlerrechnung unberücksichtigt bleiben. Nicht zu den Berufspendlern zählen dagegen Hausfrauen und Hausmänner sowie ehrenamtlich tätige Personen.
zu "Ausbildungspendler":
Zu den Ausbildungspendlern zählen Studenten an Hochschulen, Schüler an öffentlichen und privaten Grund- und Sonderschulen, an öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen, an öffentlichen Kollegschulen sowie an privaten allgemeinbildenden Schulen. Auszubildende zählen
nicht zu den Ausbildungspendlern, da es sich um Erwerbstätige handelt, die in der Beschäftigtenstatistik erfasst werden und über diese als Berufspendler in die Pendlerrechnung einfließen. Die Ausbildungspendler in der Pendlerrechnung beinhalten Studenten und Schüler, deren (Semester-)Wohnort in einer anderen Gemeinde liegt als der Hochschul-, Schulort.
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf (füher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW)