Sie befinden sich hier: Kultur & Freizeit >> Denkmalschutz und Denkmalpflege
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 01.07.1980 ist die Stadt Drolshagen als Untere Denkmalbehörde örtlicher Ansprechpartner für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Denkmalliste Mit der Eintragung in die Denkmalliste werden Objekte unter Denkmalschutz gestellt. Voraussetzung hierfür ist ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung. Die öffentlich einsehbare Denkmalliste enthält alle Bau- und Bodendenkmäler der Stadt.
Denkmalrechtliche Erlaubnisse Das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren stellt sicher, dass Veränderungen von Denkmälern oder ihrer unmittelbaren Umgebung für diese nicht zu einer Beeinträchtigung führen. Belange der Eigentümer und Nutzer sind dabei mit dem öffentlichen Interesse des Denkmalschutzes abzuwägen. Die Antragstellung kann unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen formlos erfolgen.
Denkmalförderung Denkmaleigentümern stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. In Frage kommt neben einer direkten Förderung durch Zuschüsse die indirekte Förderung in Form steuerlicher Vergünstigungen.
Eine eventuelle Förderung ist immer vor Beginn einer Maßnahme mit der Denkmalbehörde abzustimmen.
Broschüre „Denk mal an Drolshagen"
Hinweise zu pdf-Dokumenten:
Die angebotenen Dokumente liegen im pdf-Format vor und können systemunabhängig mit dem Acrobat® Reader gelesen werden. Der Acrobat® Reader ist im Download frei verfügbar. Sie benötigen die Version 5.0 oder höher. Wenn der Acrobat® Reader auf Ihrem Rechner installiert ist, starten Sie den Download einfach mit einem Doppelklick auf das gewünschte Dokument.Download-Information: Für den kostenloser Download des Acrobat® Reader klicken Sie bitte auf das Logo:
Download-Dokumente
Broschüre "Denk mal an Drolshagen" (6465 kb)