Behörden und Institutionen
Nach § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Behörden führen zumeist eine eigene Heraldik, die auch im Dienstsiegel optisch dargestellt wird. Behörden des Landes führen das jeweilige Landeswappen und Gemeindebehörden das Gemeindewappen.
Umgangssprachlich wird unter einer Behörde auch eine Institution verstanden, die streng nach Vorschriften arbeitet.