Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Drolshagen
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt" so heißt es in Artikel 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes.
Von der Verwirklichung dieses Verfassungsgebotes sind wir heute, mehr als 50 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes immer noch weit entfernt. "Frau" sein bedeutet auch heute noch in vielen Bereichen Benachteiligungen zu erfahren.
Um diesen Benachteiligungen entgegen zu wirken, sind seit 1994 Gemeinden, Städte und Kreise verpflichtet, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Sie sollen auf kommunaler Ebene innerhalb und außerhalb der Verwaltung Gleich-Stellungsprobleme aufzeigen und Lösungsvorschläge entwickeln.
Auch in der Stadt Drolshagen arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte als Interessenvertretung für alle Mädchen und Frauen in Ausbildung, Beruf und Familie. Die Gleichstellungsbeauftragte - ist Anlaufstelle für Anregungen, Fragen und Beschwerden bezüglich gleichstellungsrelevanten Fragen - arbeitet mit Frauengruppen, Initiativen, sozialen Einrichtungen, Verbänden und Vereinigungen zusammen - gibt Hilfestellung für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger - erstellt Informationsmaterial und führt Veranstaltungen, Ausstellungen etc. durch.
Nach § 5 a des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) erstellt jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan.