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Öffentliche Beflaggung
Wann und in welcher Form die Flaggen von Bund, Land, Europäischer Union und der Stadt Drolshagen gehisst werden, ist genau festgelegt.Das wird in der Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. November 1984 geregelt. Diese Verordnung wurde auf Grundlage des Gesetzes über das öffentliche Flaggen vom 26. Juni 1984 im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Innere Verwaltung des Landtags erlassen. Der Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung kümmert sich darum, dass kein Termin versäumt wird. Die jeweiligen Hausmeister und Gebäudebetreuer hissen die Fahnen. Acht feste "Beflaggungstermine" im Jahr sind per Gesetz verpflichtend. Auch die Anordnung der Fahnen ist nicht dem Zufall überlassen: Sind drei Fahnenstangen vorhanden, hängt -vom Inneren des Gebäudes aus gesehen- rechts die Bundesfahne, in der Mitte folgen die Landesfahne und links die Flagge der Stadt. Würde das Gebäude nur zwei Masten haben, so hat Schwarz-Rot-Gold und die Landesfarbe Vorrang vor der Stadtflagge. Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll die Europaflagge gehisst werden, dabei hat die Europaflagge die bevorzugte Stelle. Die Fahnen müssen "im Verhältnis zur Größe des Gebäudes stehen" und gleich groß sein, heißt es in einer einschlägigen Vorschrift. Die Beflaggung beginnt um 7.00 Uhr und endet in der Regel bei Eintritt der Dunkelheit. Weitere Beflaggungen, die über die regelmäßigen Beflaggungstermine hinaus gehen, sind nicht beliebig, sie werden von der Bezirksregierung angeordnet; beispielsweise beim Tod führender Persönlichkeiten aus dem politischen Leben oder bei tragischen Unglücksfällen und Katastrophen. Regelmäßige Beflaggungstermine sind:
- 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
- 1. Mai - Tag des Friedes und der Volksversöhnung
- 9. Mai - Europatag
- 23. Mai - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
- 17. Juni 1953 - Jahrestag
- 20. Juli 1944 - Jahrestag
- 23. August 1946 - Jahrestag zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
- 3. Oktober - Tag der deutschen Einheit
- Volkstrauertag, Zweiter Sonntag vor dem ersten Advent
- die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist Halbmast zu flaggen, ebenso bei einer Trauerbeflaggung, die durch das Innenministerium angeordnet wird.
