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Sie befinden sich hier:  Bildung & Soziales >> Menschen mit Behinderung >> Schwerbehinderung  

Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz. Rechte und Förderung sind durch das Schwerbehindertengesetz geregelt.  

Nach dem Schwerbehindertengesetz ist Behinderung eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Jeder gesundheitliche Schaden und jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu funktionellen Einschränkungen und durch sie zu sozialen Beeinträchtigungen führt, gelten als Behinderung.
Die Auswirkung wird als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden abgestuft von 20 % bis 100 % festgestellt:  

  • eine Behinderung liegt vor bei einem GdB von mindestens 20%;
  • eine Schwerbehinderung ab einem GdB von 50%;
  • eine Gleichstellung ist möglich ab einem GdB von 30%;  

Der Kreis Olpe sind für die Feststellung des GdB und einer vorliegenden Schwerbehinderung zuständig. Eine Gleichstellung erfolgt durch das Arbeitsamt.
Der Schwerbehindertenausweis wird durch den Kreis Olpe ausgestellt. Er ist in der Regel auf fünf Jahre befristet und für den Schutz und die Förderung nach dem Schwerbehindertengesetz Voraussetzung.  

Die Merkzeichen des Ausweises bedeuten:  

  • B bedeutet Notwendigkeit zu ständiger Begleitung 
  • Bl bedeutet blind im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes 
  • G bedeutet Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt 
  • aG bedeutet außergewöhnlich gehbehindert 
  • H bedeutet hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes gemäß § 33 b
  • RF bedeutet befreit von Rundfunkgebühr 
  • 1. Kl. bedeutet berechtigt zur Nutzung der 1. Wagenklasse der Bundesbahn mit Fahrkarte für die 2. Klasse 

Weitere Informationen zu Behinderungen, Merkzeichen und Nachteilsausgleichen erhalten Sie unter www.versorgungsverwaltung.nrw.de.


Für die Feststellung (Erstantrag oder Änderungsantrag) einer Behinderung, eines -höheren- Grades der Behinderung (GdB) -weiterer- gesundheitlicher Merkmale sowie Ausstellung eines -neuen- Ausweises halten wir Antragsvordrucke bereit.

Wir verlängern Ihren Schwerbehindertenausweis sofern noch ein entsprechendes Feld auf Ihrem Ausweis frei ist und die Voraussetzungen vorliegen. Sollte kein Feld auf Ihrem Ausweis mehr frei sein, leiten wir Ihren Ausweis zur Neuausstellung gerne an den Kreis Olpe weiter.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.



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