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Sozialermäßigung beim Musikschulentgelt
Wenn mehrere Kinder einer Familie die städtische Musikschule besuchen, ermäßigt sich das Schulgeld wie folgt:- Bei 2 Kinder einer Familie je Kind um 12,5 % und
- bei 3 Kindern je Kind um 20 %.
- Das 4. und jedes weitere Kind sind schulgeldfrei.
Diese Regelung gilt für Kinder und Jugendliche sowie für junge Erwachsene einer Familie ohne eigenes Einkommen.