Stadt Drolshagen

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Sie befinden sich hier:  Bildung & Soziales >> Familienförderung >> Sozialrabatt auf die Abfallentsorgungsgebühr  

Sozialrabatt auf die Abfallentsorgungsgebühren

Bei der Veranlagung der Grundgebühr der Abfallentsorgung bleiben das vierte und jedes weitere Kind im Sinne der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften unberücksichtigt.
Kinder bis 18 Jahre werden automatisch bei der Gebührenberechnung nicht berücksichtigt. Sie brauchen hierzu nichts zu veranlassen.

Auf Antrag werden Personen, die sich nicht im Stadtgebiet aufhalten (Soldaten, Studenten usw.) von der Grundgebühr ausgenommen.

Wie hoch sind die Abfallentsorgungsgebühren?

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