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Leistungen A-Z
Jagdschäden, Wildschäden
Ansprechpartner/-in
Informationen
Die Regulierung von Jagd- und Wildschäden richtet sich nach den Bestimmungen des Bundes- und des Landesjagdgesetzes.
Danach sind Jagd- und Wildschäden innerhalb von einer Woche bei der Gemeinde anzuzeigen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da sonst Ersatzansprüche ausgeschlossen sind.
Es empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter.