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Leistungen A-Z
Beglaubigung von Unterschriften
Ansprechpartner/-in
Informationen
Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Gebühr beträgt 2,00 € je Unterschriftenbeglaubigung