Stadt Drolshagen

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Leistungen A-Z


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Hundehaltung

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen    FormulareFormulare

Die Haltung eines Hundes ist grundsätzlich anzeigepflichtig, da die Haltung die Hundesteuerpflicht auslöst.

Entsprechende Formulare für die An- und Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie im Bürgerbüro, bei dem zuständigen Sachbearbeiter oder finden Sie oben unter der Rubik Formulare.

Darüber hinaus müssen nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes für die Haltung einiger Hunde bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Für Hunde bestimmter Rassen und für sog. gefährliche Hunde besteht eine Erlaubnispflicht.

Für Hunde ab einer Größe von 40 cm oder einem Gewicht von 20 kg müssen folgende Unterlagen/Nachweise erbracht werden:

  1. Nachweis über die Sachkunde gemäß § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 3 Landeshundegesetz;
  2. Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 5 Landeshundegesetz;
  3. Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip unter Angabe von Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Fellfarbe und Chipnummer gemäß § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 7 Landeshundegesetz.

Es empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Für Hunde gilt im gesamten Gebiet der Stadt Drolshagen eine Anleinpflicht auf öffentlichen Flächen. Einzelheiten ergeben sich aus der Übersicht.


Dokumente:
Dokument im PDF-Format Landeshundegesetz





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