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Leistungen A-Z
Gewerbeangelegenheiten
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Formulare
Wer den selbständigen Betrieb eines Gewerbes beginnt, muss dies entsprechend der Bestimmungen der Gewerbeordnung der für den betreffenden Ort zuständigen Gemeinde anzeigen.
Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder der Betrieb aufgegeben wird.
Notwendige Unterlagen
Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder der Betrieb aufgegeben wird.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
Je nach Art des Gewerbes können weitere Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel
- Handelsregisterauszug
- Handwerkskarte
- Erlaubnisse anderer Behörden
Es empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in.
Vordrucke zur Gewerbean-, -ab- und -ummeldung finden Sie oben unter der Rubrik Formulare.
Gebühren
Für die Gewerbean- und -ummeldung ist eine Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro zu entrichten.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.