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Leistungen A-Z
Gaststättenangelegenheiten
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Informationen
Formulare
Entsprechend der Bestimmungen des Gaststättengesetzes benötigt derjenige, der eine Gaststätte betreiben will, eine Erlaubnis.
Für die Erteilung der Erlaubnis notwendige Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- Führungszeugnis für den Antragsteller und dessen Ehegatten / Lebensgefährten
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller und des Ehegatten / Lebensgefährten
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammern
- Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Grundrisszeichnungen der Betriebsräume, Lageplan
- Ggf. Pachtvertrag
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes