Stadt Drolshagen

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Leistungen A-Z


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Eheschließung

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat; bei mehreren Wohnsitzen (Haupt- und Nebenwohnsitze) können die Verlobten unter mehreren zuständigen Standesbeamten wählen.

Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der gesetzlichen Ehefähigkeit der Verlobten und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.

Kann zunächst nur einer der Verlobten zum Standesamt kommen, ist das mit einer Beitrittsermächtigung (Vordruck vom Standesamt) des anderen Verlobten möglich.

Erforderliche Unterlagen

Beide Verlobte sind Deutsche, ledig, volljährig (ehemündig), keine Kinder:

  • Personalausweis/Reisepass
  • beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Eltern (standesamtliche Urkunde)
  • Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes (Hauptwohnsitz)

Verlobte, die bereits verheiratet waren, müssen alle Vorehen und deren Auflösung nachweisen bzw. angeben.

Bei Auslandsberührung (einer oder beide Verlobte sind Ausländer) ist auch das ausländische Eherecht zu beachten.

Haben beide oder einer der Verlobten Kinder, so sind hierüber weitere Unterlagen erforderlich.

Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.







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