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Leistungen A-Z
Ansprechpartner/-in
Informationen
Beide Verlobte sind Deutsche, ledig, volljährig (ehemündig), keine Kinder:
- Personalausweis/Reisepass
- beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Eltern (standesamtliche Urkunde)
- Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes (Hauptwohnsitz)
Verlobte, die bereits verheiratet waren, müssen alle Vorehen und deren Auflösung nachweisen bzw. angeben.
Bei Auslandsberührung (einer oder beide Verlobte sind Ausländer) ist auch das ausländische Eherecht zu beachten.
Haben beide oder einer der Verlobten Kinder, so sind hierüber weitere Unterlagen erforderlich.
Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.