Stadt Drolshagen

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Leistungen A-Z


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Eheschließung

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat; bei mehreren Wohnsitzen (Haupt- und Nebenwohnsitze) können die Verlobten unter mehreren zuständigen Standesbeamten wählen.

Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass beim Wohnort-Standesamt die Anmeldung der Eheschließung erfolgt.

Ist Ihr "Wunsch-Standesamt für die Eheschließung" nicht Ihr Wohnort-Standesamt, kann das Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben, die Anmeldeunterlagen dem Wunschstandesamt zusenden. Hierdurch entstehen jedoch zusätzliche Gebühren.

Kann zunächst nur einer der Verlobten zum Standesamt kommen, ist das mit einer Beitrittsermächtigung (Vordruck vom Standesamt) des anderen Verlobten möglich.

Erforderliche Unterlagen

Beide Verlobte sind Deutsche, ledig, volljährig (ehemündig), keine Kinder:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister des Geburtsstandesamtes, der nicht älter als 6 Monate sein sollte.
  • Für den Partner, der seinen Wohnsitz nicht in Drolshagen inne hat, ist eine Aufenthaltsbescheinigung erforderlich.
    Die Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes.

Verlobte, die bereits verheiratet waren, müssen alle Vorehen und deren Auflösung nachweisen.

Bei Auslandsberührung (einer oder beide Verlobte sind Ausländer) ist auch das ausländische Eherecht zu beachten.

Haben beide oder einer der Verlobten Kinder, so sind hierüber weitere Unterlagen erforderlich.

Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.







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