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Leistungen A-Z
Ansprechpartner/-in
Informationen
Beide Verlobte sind Deutsche, ledig, volljährig (ehemündig), keine Kinder:
- Personalausweis/Reisepass
- Beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister des Geburtsstandesamtes, der nicht älter als 6 Monate sein sollte.
- Für den Partner, der seinen Wohnsitz nicht in Drolshagen inne hat, ist eine Aufenthaltsbescheinigung erforderlich.
Die Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes.
Verlobte, die bereits verheiratet waren, müssen alle Vorehen und deren Auflösung nachweisen.
Bei Auslandsberührung (einer oder beide Verlobte sind Ausländer) ist auch das ausländische Eherecht zu beachten.
Haben beide oder einer der Verlobten Kinder, so sind hierüber weitere Unterlagen erforderlich.
Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.