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Leistungen A-Z
Schülerfahrverkehr
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Informationen
Der Schülerfahrverkehr der Stadt Drolshagen wird im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchgeführt.
Die Schüler, die einen Anspruch auf Beförderung haben, erhalten i. d. R. zum Schuljahresbeginn in der Schule einen Schülerfahrausweis für das Schuljahr ausgehändigt.
In wenigen Ausnahmefällen ist die Beförderung von Schülern mittels ÖPNV nicht möglich. Diese Schülerbeförderung wird im Rahmen der Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung abgewickelt, d. h., dass die Stadt Drolshagen, die nach der Schülerfahrkostenverordnung lediglich eine Kostentragungspflicht, jedoch keine Beförderungspflicht hat, nur dann den Schülerfahrverkehr als Spezialverkehr organisiert, wenn diese Beförderungsart für die Stadt Drolshagen die wirtschaftlichste Art der Beförderung darstellt.
Sofern dies nicht der Fall ist, erfolgt die Beförderung der Schüler durch die Erziehungsberechtigten für eine in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten finanzielle Kostenentschädigung.
Die Schüler, die einen Anspruch auf Beförderung haben, erhalten i. d. R. zum Schuljahresbeginn in der Schule einen Schülerfahrausweis für das Schuljahr ausgehändigt.
In wenigen Ausnahmefällen ist die Beförderung von Schülern mittels ÖPNV nicht möglich. Diese Schülerbeförderung wird im Rahmen der Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung abgewickelt, d. h., dass die Stadt Drolshagen, die nach der Schülerfahrkostenverordnung lediglich eine Kostentragungspflicht, jedoch keine Beförderungspflicht hat, nur dann den Schülerfahrverkehr als Spezialverkehr organisiert, wenn diese Beförderungsart für die Stadt Drolshagen die wirtschaftlichste Art der Beförderung darstellt.
Sofern dies nicht der Fall ist, erfolgt die Beförderung der Schüler durch die Erziehungsberechtigten für eine in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten finanzielle Kostenentschädigung.