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Leistungen A-Z
Wehrerfassung
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Informationen
Nach § 1 Wehrpflichtgesetz sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig.
Die Erfassung erfolgt automatisch und kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden. Durch die Erfassung wird nur die grundsätzliche Wehrpflicht festgestellt.
Die Erfassung erfolgt automatisch und kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden. Durch die Erfassung wird nur die grundsätzliche Wehrpflicht festgestellt.