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Leistungen A-Z
Abmeldung (Wohnungswechsel)
Ansprechpartner/-in
Informationen
Das Melderecht ist seit dem 1.6.2004 für die Meldepflichtigen vereinfacht worden.
Es müssen sich nur noch die Personen abmelden,
Es müssen sich nur noch die Personen abmelden,
- die ihre Wohnung ins Ausland verlegen oder
- die ihre Nebenwohnung in Drolshagen aufgeben.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in eine andere Gemeinde ist nur noch die Anmeldung am neuen Wohnort erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.